Psychische Gefährdungs­beurteilung (PGB) –
Für die psychische Gesundheit

Die Psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht für jedes Unternehmen.
Sie ist aber auch ein zielführendes Instrument zu gesundheitsförderlichen Arbeits- und Organisationsbedingungen und damit für ein gesundes Unternehmen.

Zur Relevanz der Psychischen Gefährdungs­beurteilung am Arbeitsplatz

Darum Psychische Gefährdungs­beurteilung!

Psychische Gefährdungs­beurteilung: Methoden und Tools

Zur Relevanz der Psychischen Gefährdungs­be­ur­tei­lung am Arbeitsplatz

Die Fakten sprechen für sich:

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2021

Psychische Erkrankungen zunehmend Ursache für Krankschreibungen

Psychische Erkrankungen waren vor 20 Jahren noch unbedeutend. Heute stehen diese an zweiter Stelle bei Krankschreibungen. 19,0 % aller Arbeitsunfähigkeitstage entfallen im Jahr 2021 auf psychische Erkrankungen.1

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2000

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2020

Früher in Rente durch Stress

41,5% erstmals bezahlter Erwerbsminderungsrenten, das heißt fast jede zweite, entfallen in 2020 auf psychische Diagnosen. Das ist ein Anstieg um rund 42% innerhalb von 20 Jahren.2

Mrd. € p.a.

Mrd. € p.a.

Steigende Ausfallkosten für Volkswirtschaft und Unternehmen

Die Produktionsausfallkosten bedingt durch psychische Erkrankungen belaufen sich pro Jahr auf 14,4 Mrd. Euro. Der Ausfall an Bruttowertschöpfung durch psychische Erkrankungen liegt bei 24,5 Mrd. Euro.3

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Nur die Hälfte der Organisationen folgt der gesetzlichen Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Insbesondere kleinere Organisationen haben erhöhten Nachholbedarf.4

Quellen

DAK Gesundheitsreport 2022

2 https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Arbeitswelt im Wandel, Baua, 2021

4 #whats next2020, IFBG

Darum Psychische Gefährdungs­be­ur­tei­lung (PGB)!

Wer muss eine PGB erheben und warum?

Seit 2013 sind laut §5 Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmen, unabhängig von Branche und Größe, gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit zu erfassen. Dahinter steckt das Ziel, Arbeit menschengerecht zu gestalten und gesundheitsfördernde Arbeits- und Organisationsbedingungen zu schaffen. Psychische Belastungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen, ist somit eine unternehmerische Aufgabe. Diese ist nicht neu, doch seither explizit im Arbeitsschutzgesetz verankert.

Eine PGB bringt aber weitaus mehr als die Erfüllung rechtlicher Anforderungen nach § 5 ArbSchG. Sie profitieren zudem zusätzlich von vielen Vorteilen für Ihren Unternehmenserfolg.

PGB – Die Vorteile

  • Sie erfahren von Ihren Führungskräften und Mitarbeitenden, wie diese ihre Arbeit, die betrieblichen Abläufe und die Zusammenarbeit erleben und erkennen somit belastende Arbeitsbedingungen.
  • Sie lenken Ihren Blick aus unterschiedlichen Perspektiven auf Ihre Organisation und lernen so Stärken aber auch Handlungsbedarfe kennen.
  • Sie planen und setzen bedarfsgerecht individuelle Verbesserungsmaßnahmen um und nutzen damit die PGB als Steuerungsinstrument.
  • Sie können die PGB als Analyse Ihres BGMs nutzen, sofern Sie beide  Prozesse miteinder verknüpfen.
  • Sie nehmen die Chance wahr, zusammen mit Ihren Mitarbeitenden, Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln und geben dank PGB Raum über die eigene Arbeit zu reflektieren sowie Offenheit und Lösungsorientierung zu fördern.
  • Sie schaffen ein produktives und motivierendes Arbeitsklima, erhöhen Leistungsfähigkeit und Produktivität sowie Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. 
  • Sie unterstützen Kommunikation und Zusammenarbeit, verbessern Abläufe und Prozesse und steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Worum es bei PGB geht

Psychische Belastungen werden hier verstanden als äußere Einflussfaktoren der Arbeit auf den Menschen (DIN EN 10075-1, 1a) wie zum Beispiel Arbeitszeit, soziale Unterstützung, Handlungsspielräume, aber auch Arbeitsumgebungsbedingen wie Licht oder Lärm, die auf die Psyche einwirken.

Um dabei Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht um das psychische Befinden Einzelner oder das Feststellen von psychischen Problemen. Es geht um die Betrachtung der Arbeit unter gesundheitsförderlichen Gesichtspunkten.

So sind im Rahmen der PGB die äußeren Einflussfaktoren, d.h. psychische Belastungsfaktoren bzw. Arbeitsmerkmale, regelmäßig zu ermitteln und zu bewerten. Liegt eine Fehlbelastung vor, müssen Maßnahmen zur Bewältigung oder Reduzierung getroffen werden. Werden Risikofaktoren wie z.B. ungünstig gestaltete Schichtarbeit, geringer Handlungsspielraum oder Rollenstress erkannt, können frühzeitig zielführende Maßnahmen organisiert und dadurch negative Auswirkungen vermieden werden. Ziel ist es, die Arbeit gesund zu gestalten. 

Die PGB ist somit nicht nur ein Instrument zur Steuerung der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten, sondern gleichzeitig auch ein kontinuierlicher Prozess für mehr Gesundheit in Ihrer Organisation. 

PGB – Das Vorgehen

Welche Schritte erwarten Sie:

Die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) hat im Auftrag des Ministerium für Arbeit und Soziales, Empfehlungen zur Umsetzung herausgegeben. Damit wird ein Korridor definiert, innerhalb dessen sich die Umsetzung bewegen soll (www.gda-psyche.de/). 

Grafik der Schritte

Je nach Unternehmensgröße und Anzahl verschiedener Tätigkeitsgruppen ist der Aufwand einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung unterschiedlich. Es kann eine Mitarbeitendenbefragung durchgeführt werden, auch alternative Methoden wie beispielsweise Workshops oder die Arbeitsplatz-Beobachtung verbunden mit Interviews führen zum Ziel.

Welches Vorgehen für Ihre Organisation das Passende sein könnte, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Psychische Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung (PGB):
Methoden und Tools

Zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen biete ich verschiedene Vorgehensweisen an. Diese empfehle ich einzeln oder in Kombination.

Befragung

Analyseworkshop

Beobachtungsinterview

Interview

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Befragung

Schnelle Rückmeldung aus der ganzen Organisation

Ich arbeite ausschließlich mit wissenschaftlich fundierten, erprobten und validen Befragungsinstrumenten. Diese erfassen alle erforderlichen Merkmalsbereiche der Psychischen Gefährdungsbeurteilung der GDA. Abhängig von Ihren Bedürfnissen und Zielen können Sie auf einen „schlanken“ Fragebogen mit rund 20 Fragen oder auch auf eine „ausführlichere“ Variante mit rund 80 Fragen zugreifen. Ich berate Sie gerne!

 

Analyseworkshop

Aktive Einbindung aller Teilnehmenden

In kleineren Unternehmen oder einzelnen Teams kann die Analyse der Belastungssituation durch moderierte Analyseworkshops (z.B. ABS-Gruppen oder Arbeitssituationsanalysen) erfolgen. Dieses strukturierte Vorgehen zur Erst-Erfassung der psychischen Belastungen ermöglicht den Teilnehmenden über Belastungsfaktoren zu reflektieren. Der Austausch untereinander führt in der Regel bereits im Analyseworkshop zu Lösungsideen und Maßnahmenvorschlägen.

In dem vertiefenden Workshop werden Ergebnisse der Befragung analysiert, reflektiert und dadurch häufig erst richtig bzw. besser verstanden. In diesem Rahmen besprechen Mitarbeitende als „Experten ihrer Arbeitssituation“ Ursachen und Auswirkungen bestimmter Belastungsfaktoren und erarbeiten Lösungen.

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Das ist ein zentraler Schritt. Betroffene werden zu Beteiligten, sie können ihr Wissen und ihre Ideen einbringen und zielführende Maßnahmen erarbeiten und priorisieren.
Der Vorteil: Sie binden Ihre MitarbeiterInnen verantwortungsvoll in die Prozesse ein.

Beobachtungsinterview

Analyse des Arbeitsplatzes

Im Anschluss an eine Befragung kommt es vor, dass Sie an einigen Punkten genauer hinsehen und in die Tiefe gehen möchten. Eine Analyse des jeweiligen Arbeitsplatzes durch einen Experten vor Ort ermöglicht eine objektive Sicht auf die Arbeitssituation. Kurzinterviews in Bezug auf die Belastungsfaktoren – mit den Mitarbeitenden und den Führungskräften – runden diesen Analyseschritt ab.

Interview

Vertraulicher Rahmen für Kleinstbetriebe

In kleinen Unternehmen oder an Standorten mit wenigen Beschäftigten ermittle ich die psychischen Belastungen im Dialog. In Einzelinterviews (teilstandardisierter, leitfadengestützter Fragenkatalog) von 15 bis 30 Minuten Dauer wird mit allen Beschäftigten gesprochen. Ob face-2-face vor Ort oder in einer Videokonferenz – diese Gespräche finden immer in einem geschützten Rahmen statt.

Sie möchten mehr erfahren?
Dann freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme!