Wichtige PGB-Begriffe erklärt:
Psychische Belastung,
Psychische Beanspruchung und
Beanspruchungsfolgen

PGB-Begriffe nach DIN EN ISO 10075 – 1

Psychische Belastung:

Psychische Belastung wird verstanden als „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn wirken“. Sie sind neutral. Sie können kritische, aber auch positive Auswirkungen haben.

Psychische Beanspruchung:

Psychische Beanspruchung wird verstanden als die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung einer psychischen Belastung im Individuum (z.B. auf seine Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Empfindungen, Gefühle, Konzentration) in Abhängigkeit von seinen individuellen Voraussetzungen und seinem Zustand. Solche Beanspruchungen können positiv oder negativ sein. 

Beanspruchungsfolgen:

Folgen psychischer Beanspruchung sind langfristige Auswirkungen dauerhafter psychischer Beanspruchungen. Sie können wiederum positiv oder negativ sein.
Negative körperliche und psychische Konsequenzen aus psychischen Belastungen und Beanspruchungen werden auch Fehlbeanspruchung genannt.

Ziel der PGB

Ziel der Psychische Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes (§ 5 ArbSchG), das heißt durch ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen bedingte psychische Belastungen, die zu negativen Beanspruchungsfolgen führen, zu erkennen. Diese Gefährdungen für die Gesundheit sind so gut es geht zu vermeiden oder zu reduzieren oder entsprechende Puffer in Form von Ressourcen aufzubauen.

Belastungs-Beanspruchungsmodell

belastungs-beanspruchungsmodell